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KAWASAKI-NEWSLETTER

18 Jänner 2013 Neue Führerscheinregelung

Seit 19. Jänner 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Neuerungen.
Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, dürfen Motorräder mit einer Maximalleistung von 35kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins, Vorstufe A bis 25kW / 34 PS, dürfen ab 19. Jänner 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) lenken (ein Führerscheintausch ist nicht erforderlich).

Die Klasse A2 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1 (max. 11kW / 15 PS und 125cm³ Hubraum).

Folgende Fahrzeuge dürfen demnach gelenkt werden: Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35kW (48 PS) und max. 0,2kW Leistung je Kilogramm Eigengewicht. Die Ausgangsmotorleistung des Fahrzeuges darf jedoch 70kW nicht überschreiten. All jene, die den Führerschein vor dem 19. Jänner 2013 gemacht haben, dürfen wie gehabt auch Fahrzeuge lenken, die in der Ausgangsversion mehr als 70kW haben (zB Ninja ZX-6R 636).

Für deinen perfekten Einstieg bietet Kawasaki eine große Auswahl an Fahrzeugen mit Motorleistung bis 35kW (48 PS) Modellen an. Egal ob Supersportler, Naked Bike, Enduro oder Cruiser - bei uns findest du sie alle. Folgende Modelle sind mit einem Umrüstkit inkl. Einbau um ca. € 100.- als 35kW (48 PS) Versionen erhältlich:

- Z800 e version
- W800
- ER-6n
- ER-6f
- Ninja 300
- Versys
- KLX250
- VN900 Custom
- VN900 Classic

Unsere 125er-Modelle (für die Klasse A1 oder Führerscheinklasse B mit Code 111), die KLX125 und D-Tracker, runden unser Angebot ab. Klicke einfach auf die oben angeführten Modellnamen, um zur Miroseite des jeweiligen Modells mit allen Informationen und Bildern zu gelangen.


Quelle und weitere Informationen findest du hier